Rolle und Aufgaben der Schul- und Studienseminarleitung

Die Funktion des Arbeitgebers hat im öffentlichen Dienst die Dienststellenleitung. Gesetzlich geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz ([?]ArbSchG).

Mit dem Runderlass „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ hat das [?]Nds. Kultusministerium die Arbeitgeberpflichten und -aufgaben für den Schulbereich geregelt.

Die Entscheidungsbefugnisse im Arbeitsschutz bewegen sich im Rahmen der Weisungsbefugnisse und der Budgethoheit der Leiterin bzw. des Leiters des Studienseminars oder der Schule (Unterschiede bei den Schulformen).