Checklisten

Das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Mit der Erfassung, Dokumentation und Einschätzung der Arbeitsplatzgefährdungen werden die [?]Beschäftigten parallel  für die Bedeutung und Notwendigkeit der Beurteilung sowie der in diesem Zusammenhang zu treffenden Maßnahmen  sensibilisiert und ggf. eingebunden.

Zur Unterstützung bei den Gefährdungsbeurteilungen bietet diese Webseite eine große Auswahl an Checklisten an. Diese sind dann die Grundlage für das weitere Vorgehen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Bei Bedarf können weitere Checklisten aus anderen Bereichen verwendet werden (z. B. Erste Hilfe und/oder Psychosoziale Belastungen).

Für Fragen stehen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der regionalen Landesämter für Schule und Bildung gern beratend zur Verfügung.  

Checklisten Heben und Tragen

In diese Checkliste sind die jeweiligen raumbezogenen Mängel einzutragen.

Sie ist dann Grundlage für das weitere Vorgehen nach dem Arbeitsschutzgesetz (siehe hierzu auch: Gefährdungsbeurteilungen auf dieser Webseite).