Beteiligungen

Sicherheitsbeauftragte sollen nach Möglichkeit an allen Beratungsgesprächen, Begehungen und sicherheitstechnischen Überprüfungen teilnehmen, die mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizinerin oder dem Arbeitsmediziner, einer Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers oder der staatlichen Gewerbeaufsicht in der jeweiligen Schule stattfinden. Wenn nötig, werden sie für diese Gelegenheiten vom Unterricht freigestellt. Sie nehmen Kenntnis von entsprechenden Berichten und von allen Unfallmeldungen.

Sie sollen ihre praktischen Erfahrungen, Kenntnisse von Verbesserungsmöglichkeiten und die Kontakte zu Ansprechpartnern im Kollegium weiter verbreiten.

Sicherheitsbeauftragte gehören zu den ständigen Mitgliedern des Arbeitschutzausschusses der Schule.

Die oben genannten Berater für Ihre Schule finden Sie über die Beratersuche auf dieser Webseite.